Stellungnahme Siedlungsleitbild Eschenbach

Frage 1: Sind Sie mit dem qualitativen und moderaten Wachstum von jährlich 0.5 % (19 Personen) einverstanden?

 

Ja. Die glp Eschenbach unterstützt das vom Gemeinderat Eschenbach vorgeschlagene moderate Wachstum. Dies unter der Voraussetzung einer Siedlungsentwicklung nach innen. Auf den Bau von zusätzlichen EFH soll deshalb verzichtet werden.

 

Frage 2: Können Sie sich das Gebiet Rothli (zwischen Luzernstrasse, Bahngleis und Rothlistrasse) langfristig (>15 Jahre) als Arbeitsentwicklungsgebiet vorstellen?

 

Ja. Es müssen Anforderungen an eine nachhaltige, ganzheitliche und klimaangepasste Bauweise gestellt werden. Weiter sollen eine gute Energieeffizienz sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien eine zwingende Voraussetzung sein. Es soll gezielt die Ansiedlung von Cleantech-Unternehmen gefördert werden.

Es muss rechtzeitig eine Bushaltestelle auf der Luzernstrasse geplant werden, um die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln so attraktiv wie möglich zu gestalten. 

 

Frage 3: Unterstützen Sie die aktive Planung der Gemeinde im Gebiet Weierhus zum FC-Platz und der dazugehörenden Infrastruktur (Clubhaus, Garderobe, Beleuchtung, etc.)?

 

Ja. Es müssen Anforderungen an eine nachhaltige, ganzheitliche und klimaangepasste Bauweise gestellt werden. Weiter sollen eine gute Energieeffizienz sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien eine zwingende Voraussetzung sein. Im Umfeld der Sportanlage ist auf biologische Vielfalt zu achten und die Biodiversität ist zu fördern.

 

Frage 4: Sind Sie mit den Massnahmen zur Landschaft (ökologische Vernetzung stärken, Grünkorridore freihalten, kompaktes Siedlungsgebiet schaffen) einverstanden?

 

Nein. Es fehlen Aussagen zum Umgang mit Fruchtfolgeflächen und wie diese gesichert werden sollen. Zusätzlich soll im Siedlungsleitbild festgehalten werden, wie die Biodiversität im Gemeindegebiet gefördert werden soll.

 

Frage 5: Genügen die öffentlichen Begegnungs-, Freizeit- und Spielflächen in Bezug auf Begrünung, Attraktivität und Erreichbarkeit im Dorf Ihren Ansprüchen?

 

Nein. Bei den Begegnungs-, Freizeit- und Spielflächen benötigt es mehr biologische Vielfalt und die Biodiversität im Gemeindegebiet ist gezielt zu fördern. Es genügt nicht, einfach Rasenplätze umzusetzen. Weiter sollen zusätzliche Spielflächen durch den Gemeinderat geprüft werden.

 

Frage 6a: Können Sie sich kurzfristige Wohnentwicklungen (in dieser Revision) an der Bahnhofstrasse vorstellen?

 

Ja. Es müssen Anforderungen an eine nachhaltige, ganzheitliche und klimaangepasste Bauweise gestellt werden. Weiter sollen eine gute Energieeffizienz sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien eine zwingende Voraussetzung sein. Es benötigt zwingend ein Mobilitätskonzept und der Normbedarf an Autoabstellplätzen muss reduziert werden.

 

Frage 6b: Können Sie sich kurzfristige Wohnentwicklungen (in dieser Revision) im Gebiet Rothli vorstellen?

 

Ja. Es müssen Anforderungen an eine nachhaltige, ganzheitliche und klimaangepasste Bauweise gestellt werden. Weiter sollen eine gute Energieeffizienz sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien eine zwingende Voraussetzung sein.

Es muss rechtzeitig eine Bushaltestelle auf der Luzernstrasse geplant werden, um die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln so attraktiv wie möglich zu gestalten.

 

Frage 7a: Können Sie sich langfristige Wohnentwicklungen (> 15 Jahre) im Gebiet Rüchligrain vorstellen?

 

Ja. Es müssen Anforderungen an eine nachhaltige, ganzheitliche und klimaangepasste Bauweise gestellt werden. Weiter sollen eine gute Energieeffizienz sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien eine zwingende Voraussetzung sein.

 

Frage 7b: Können Sie sich langfristige Wohnentwicklungen (> 15 Jahre) im Gebiet Widmüli vorstellen?

 

Nein. Beim Gebiet Widmüli handelt es sich heute um eine Landwirtschaftszone. Dies soll auch so bleiben, auf eine Einzonung soll verzichtet werden. Die bestehenden eingezonten Flächen reichen aus, um das angestrebte moderate Wachstum erzielen zu können. Es ist davon auszugehen, dass im Gebiet Widmüli weitere EFH umgesetzt werden sollen. Dies widerspricht der geplanten Entwicklung nach innen.

 

Frage 8: Unterstützen Sie die aktive Planung der Gemeinde im Dorfzentrum (Rössliplatz/Dorfmühle/Züntihaus/Gasthof Löwen)?

 

Ja. Das Unterdorf soll wie vom Gemeinderat versprochen ganzheitlich geplant und aufgewertet werden. Dabei sollen unter anderem folgende Möglichkeiten geprüft werden:

  • Aufwertung Jugendarbeit Eschenbach
  • Schaffung von lokalen Coworking Spaces
  • Gemeinschaftsraum
  • Treffpunkt / repräsentativer Dorfplatz
  • Preisgünstige Ladenfläche fürs lokale Gewerbe

 

Frage 9: Könnten Sie sich eine Umgestaltung und Verkehrsberuhigung auf der Kantonsstrasse durchs Dorfzentrum vorstellen?

 

Ja. Die glp Eschenbach erachtet eine Umgestaltung und Verkehrsberuhigung auf der Kantonsstrasse durchs Dorfzentrum als zwingend. Dabei soll vor allem den Bedürfnissen des Fuss- und Veloverkehrs Rechnung getragen werden. Es soll dabei nicht erst die Realisierung der Umfahrungsstrasse abgewartet werden. Sofortmassnahmen sind zusammen mit dem Kanton umgehend zu prüfen und zeitnah zu realisieren, allenfalls in Form eines Testbetriebs. 

 

Frage 10: Würden Sie weitere Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren begrüssen?

 

Ja. Grundsätzlich begrüsst die glp Eschenbach die Einführung von Tempo-30-Zonen auf sämtlichen Strassen innerhalb der kommunalen Siedlungsbegrenzungslinie (allenfalls mit Ausnahme von Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen 1. Klasse). Dies aus folgenden Gründen:

  • Für Kinder ist der Schulweg sichererer
  • generell höhere Sicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmende
  • Der Verkehr fliesst gleichmässiger
  • Weniger Lärm
  • Förderung der Verlagerung zum Fuss und Veloverkehr

 

Frage 11: Haben Sie sonst noch Bemerkungen/Rückmeldungen im Bezug auf die laufende Ortsplanung?

 

Ja.

 

Allgemein: Die glp Eschenbach bedankt sich für die Möglichkeit, Rückmeldungen zur laufenden Ortsplanung einbringen zu können. Nachstehend finden Sie weitere Bemerkungen/Rückmeldungen als Ergänzung zu den vorgegebenen 10 Fragen.

 

Das Thema Klimapolitik wird momentan auf allen politischen Ebenen diskutiert. So will der Bundesrat bis ins Jahr 2050 eine klimaneutrale Schweiz. Der Kanton Luzern hat vor kurzem einen Bericht zur Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern in die Vernehmlassung geschickt. Im vorliegenden Siedlungsleitbild wird die Klimapolitik nur im Satz «Die Gemeinde setzt sich für die Erreichung der Energie- und Klimaziele ein und übernimmt bei den Themen Energie und Nachhaltigkeit eine Vorbildfunktion.» erwähnt. Dies genügt nicht. Die glp Eschenbach fordert, dass diesem wichtigen Thema ein separates Kapitel gewidmet wird.

 

Kapitel 3.2: «Siedlungserweiterungen zur Erstellung von EFH sind kaum mehr möglich»

Ändern zu: «Siedlungserweiterungen zur Erstellung von EFH sollen nicht mehr ermöglicht werden. » Weiter sollen Anreize geschaffen oder Anforderungen definiert werden, um klimaangepasstes Bauen zu fördern sowie das Potenzial für erneuerbare Energieproduktion zu nutzen.

 

Kapitel 3.3: Bei der geplanten Schaffung eines regionalen Arbeitsplatzgebietes im Gebiet Schachen ist der guten Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr eine hohe Priorität einzuräumen.

 

Kapitel 3.4: Die Gemeinde soll die Schaffung von lokalen Coworking Spaces aktiv fördern. Durch ein attraktives Angebot an Coworking Spaces lassen sich Fahrten zum Arbeitsplatz vermeiden bzw. verringern.

 

Kapitel 4.1: Die Themen Fruchtfolgeflächen und Biodiversität gingen komplett vergessen und sollen im Siedlungsleitbild angemessen berücksichtigt werden.

 

Kapitel 5.2: Neue Überbauungen sind mit einem qualitätssichernden Verfahren zu planen. Zudem sollen für diese hohe Anforderungen an die Energieeffizienz gelten.

 

Kapitel 6.1: Der geplante Ausbau des Radwegs auf der Luzernstrasse gemäss Radroutenkonzept ist auf der Karte nicht eingezeichnet. Die Gemeinde Eschenbach soll Sofortmassnahmen ergreifen, um die Verkehrsqualität und insbesondere die Verkehrssicherheit für Velofahrer zu verbessern

 

Kapitel 6.2: Die Ansiedlung von Bikesharing auf dem Gemeindegebiet ist zu prüfen und allenfalls durch die Gemeinde zu subventionieren. Auf der Gerligenstrasse fehlt ein Fussgängerstreifen für eine sichere Querung zwischen dem Freiherrenweg und dem Schwanengässli. Alternativ ist die Einführung von Tempo 30 zu prüfen.

 

Kapitel 7.2: Auf die Erweiterung Deponie/Abbauzone langfristig entlang der Waldhusstrasse ist zu verzichten. Eine entsprechende Nutzung in direkter Nachbarschaft eines Wohnquartiers kann den Anwohnern nicht zugemutet werden.

 

Kapitel 7.4: Es soll nicht nur ein Mobilitätshub beim Bahnhof geplant werden. Jeder dritte Haushalt im Kanton Luzern verfügt über 2 oder sogar mehr Autos. Durch Mobilitätsstationen wird für Wohn- und Geschäftsüberbauungen oder ganze Quartiere ein vielfältiges Mobilitätsangebot (E-Bike, E-Roller, Elektroauto, E-Cargobike etc.) als Sharing-Service zentral vor Ort bereitgestellt. Der Privatbesitz insbesondere von Zweitfahrzeugen soll dadurch abnehmen. Die Gemeinde soll entsprechende Mobilitätsstationen fördern.

 

glp Eschenbach, Angelina Spörri & Marco Buholzer