Die Änderung des Gesetzes sieht eine Beschleunigung der bisher langwierigen Planungs- und Bewilligungsverfahren vor. Mit einem neuen kantonalen Plangenehmigungsverfahren für grössere Energieanlagen, wie Windkraftwerke, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vereinfacht. Dies bedeutet, dass wichtige Projekte schneller umgesetzt und die Bürokratie reduziert werden.
Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Förderung der Elektromobilität. So müssen bei Neubauten oder grösseren Umbauten von Mehrfamilien- und Geschäftshäusern Parkplätze künftig mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet werden, um Elektrofahrzeuge laden zu können. Diese Massnahme unterstützt die Umstellung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und hilft dabei, den CO2-Ausstoss weiter zu reduzieren.
Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern verringert auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und schafft Wertschöpfung vor Ort. Mit der Gesetzesänderung leistet der Kanton Luzern einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung für die Zukunft.
Durch die ausgewogene Steuerentlastung wird die erfolgreiche Steuerstrategie des Kantons Luzern fortgesetzt, und das in einem finanziell tragbaren Rahmen. Die Grünliberale Partei Eschenbach sieht in dieser Revision einen wichtigen Schritt, um Luzern als lebenswerten und wirtschaftsstarken Kanton weiterzuentwickeln.